Logistiker/ Logistikerin FA
Online-Weiterbildung Vorbereitung zum Fachausweis

Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsbedingungen zur Prüfung Logistiker / Logistikerin Fachausweis
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, einen anderen Abschluss auf Sekundarstufe II oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und seit Erwerb der Qualifikation mindestens drei Jahre Berufspraxis in einem der Logistikbereiche Beschaffung, Produktion, Lager, Distribution oder Entsorgung vorweisen kann;
oder
b) über ein eidgenössisches Berufsattest oder einen gleichwertigen Ausweis verfügt und seit dessen Erwerb mindestens fünf Jahre Berufspraxis in einem unter Bestimmung a) genannten Logistikbereich vorweisen kann;
oder
c) mindestens acht Jahre Berufserfahrung in einem unter Bestimmung a) genannten Logistikbereich vorweisen kann;
oder
d) über einen eidgenössischen Fachausweis in einem unter Bestimmung a) genannten Logistikbereich verfügt. Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41. der Prüfungsordnung
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